Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

101 Prozent GmbH
Levelingstraße 21
81673 München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 314123
Vertreten durch Francesco Schuessler

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der 101 Prozent GmbH („101 Prozent“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Vertriebs-, Marketing-, Leadgenerierungs-, Terminierungs-, Beratungs- und sonstigen damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn 101 Prozent ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von 101 Prozent sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige Vereinbarung in Textform zustande.
  3. Art, Umfang, Vergütung und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung.
  4. Zum Leistungsumfang können insbesondere die Generierung und Qualifizierung von Geschäftskontakten, telefonische und digitale Ansprache potenzieller Kunden, Terminvereinbarung, Vertriebsunterstützung, Recherche, CRM-Dokumentation sowie Beratungsleistungen im Bereich Kundengewinnung gehören.

3. Leistungserbringung und Vertriebserfolg

  1. 101 Prozent erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und auf Grundlage der mit dem Auftraggeber vereinbarten Zielgruppen, Angebote und Vertriebsparameter.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet 101 Prozent die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  3. Insbesondere wird keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl erreichbarer Ansprechpartner, positiver Rückmeldungen, wahrgenommener Termine, Vertragsabschlüsse, Umsätze oder sonstiger Vertriebsergebnisse übernommen, sofern hierzu im jeweiligen Auftrag keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Vereinbarte Leistungskennzahlen, Mindestmengen, erfolgsabhängige Vergütungen oder Abnahmekriterien ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung.
  5. 101 Prozent ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter sowie geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt 101 Prozent rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Angaben zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber ist insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben über sein Unternehmen, seine Produkte, Leistungen, Preise und sonstigen vertriebsrelevanten Informationen verantwortlich.
  3. Soweit der Auftraggeber Kontaktlisten, Datensätze, Gesprächsvorgaben, Werbemittel oder sonstige Inhalte bereitstellt, ist er dafür verantwortlich, dass er zu deren Bereitstellung und vertragsgemäßen Nutzung berechtigt ist.
  4. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von 101 Prozent.

5. Vertriebsmaßnahmen und Kontaktaufnahme

  1. 101 Prozent führt Vertriebs- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der vereinbarten Zielgruppen und unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen durch.
  2. Bei der Auswahl und Ansprache potenzieller Geschäftskontakte können insbesondere Branche, Funktion, Unternehmensgegenstand, Bedarf, bisherige geschäftliche Berührungspunkte sowie weitere für die jeweilige Ansprache relevante Umstände berücksichtigt werden.
  3. Eine Gewähr dafür, dass ein angesprochener Geschäftskontakt die Kontaktaufnahme im jeweiligen Einzelfall als erwünscht ansieht oder hierauf positiv reagiert, wird nicht übernommen.
  4. Erkennbare Widersprüche gegen weitere Kontaktaufnahmen werden im Rahmen der von 101 Prozent eingesetzten und vereinbarten Prozesse berücksichtigt.
  5. Soweit der Auftraggeber bestimmte Kontakte, Zielgruppen, Datenbestände oder konkrete Vorgaben für die Ansprache bereitstellt, bleibt er für die Rechtmäßigkeit seiner Vorgaben und der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
  6. Keine Partei ist aufgrund des Vertrags verpflichtet, rechtswidrige Vertriebs- oder Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen oder daran mitzuwirken.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  4. 101 Prozent ist bei nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend auszusetzen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Ist keine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Bei einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
  2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren.
  3. Beide Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  4. Soweit 101 Prozent personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür gesetzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende gesonderte Vereinbarung.

9. Nutzungsrechte

  1. Soweit im Rahmen des Auftrags individuell für den Auftraggeber bestimmte Arbeitsergebnisse erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
  2. Eigene Methoden, Prozesse, Vorlagen, Gesprächsstrukturen, Know-how, Systeme und sonstige bereits bestehende Arbeitsmittel von 101 Prozent verbleiben bei 101 Prozent, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Haftung

  1. 101 Prozent haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet 101 Prozent nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von 101 Prozent.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

11. Leistungshindernisse

101 Prozent haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von 101 Prozent liegen. Hierzu können insbesondere Ausfälle von Telekommunikations-, Hosting-, CRM- oder sonstigen Drittanbietersystemen sowie Fälle höherer Gewalt gehören. 101 Prozent wird den Auftraggeber über wesentliche Beeinträchtigungen informieren und die Leistung nach Möglichkeit fortsetzen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Für B2B-Unternehmen, die Wachstum nicht dem Zufall überlassen wollen.
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